Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

Allgemeine Geschäftsbedingungen ​

Antje Kohler-Rostami
Sprachaufnahmen
(Stand 2024)

1. Allgemein

Die Verwertungsrechte für Sprachaufnahmen werden erst nach vollständiger Zahlung übertragen. Aufnahmen selbst können nicht erworben werden, denn Eigentum und Copyright werden nicht übertragen. Mit dem Verwertungsrecht wird die Lizenz erworben, die Sprachaufnahme für den angegebenen Zweck und Zeitraum zu verwenden. Werden die Aufnahmen – oder Teile davon – darüber hinaus verwendet, wird ein neues Buyout fällig.

2. Exklusivität

Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z. B. keine andere Werbung für einen bestimmten Zeitraum) oder Teilexklusivität (z. B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch im Einzelfall und gegen ein auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die (Teil-)Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Textform.

3. Fernseh- und Hörfunkbeiträge

Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten. Maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.

4. Werbelayouts (Funk-, TV-, Kino- und Online-Layouts)

Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layout-Stadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ausgestrahlt oder im Internet ausgeliefert oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z. B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung – oder teilweisen Nutzung – ist zusätzlich ein Verwertungshonorar fällig.

5. Reine Werbespots (Funk-, TV-, Kino- und Internet-Werbefilme)

Mit der Bezahlung eines Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen Spots im vereinbarten Medium, soweit nicht anders vereinbart, beschränkt auf Österreich für die Dauer eines Jahres. Das Verwertungsrecht gilt ab Erstausstrahlung. Wird der Zeitpunkt der Erstausstrahlung nicht genannt, gilt das Aufnahmedatum.

6. Sprecher-Honorare

6.1. Für die Höhe der einzelnen Sprecher-Honorare gilt, soweit nicht anders vereinbart, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprecherverbandes VOICE, die jederzeit auf der Website des Sprecherverbandes abrufbar ist.
6.2. Die vom Sprecher gestellte Rechnung ist sofort abzugsfrei zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden ab dem 15.Tag Verzugszinsen von 1% per Monat fällig.
6.3. Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 350,- € zur Zahlung fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion mindestens 24 Stunden (werktags Mo.-Fr.) vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann Antje Kohler-Rostami einen verabredeten Produktionstermin aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen, wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt, deren Nachweis sie auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet sie nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.
6.4. Auch die Terminvereinbarung mit dem Aufnahmestudio gilt als Auftrag des Auftraggebers.
6.5. Von Antje Kohler-Rostami zu vertretende Fehler (z. B. Aussprachefehler) müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme gemeldet werden. Innerhalb dieser Frist werden Korrekturen kostenfrei durchgeführt. Nach Ablauf von 14 Tagen wird dem Auftraggeber bei Korrekturen ein Honorar von 50% des Auftragswertes für eine Neuaufnahme berechnet.
6.6. Muss ein Text nach Aufnahme aufgrund von Textänderungen neu aufgenommen werden, gilt dies als neu zu honorierende Aufnahme.

7. Weitergabe an Dritte und Nutzung für KI

Grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung jeglicher Sprachaufnahmen zu Trainingszwecken für KI Programme sowie die Weitergabe oder der Verkauf der Aufnahmen an Dritte, nicht an der Produktion beteiligte, insbesondere zur Nutzung im Zusammenhang mit KI Programmen, machine learning, Stimmsynthetisierung oder Algorythmen.

8. Haftung

Antje Kohler-Rostami haftet nicht für den Inhalt der Produktionen.

9. Geltung der AGB

Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an Antje Kohler-Rostami als vereinbart, im Übrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers. Für die jeweiligen Layouts und/oder Verwertungen gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Definitionen & Konditionen der VOICE-Gagenliste.

10. Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Republik Österreich. Gerichtsstand ist der Wohnsitz von Antje Kohler-Rostami.

11. Schlussbestimmung

Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Die AGB orientieren sich aufgrund der Mitgliedschaft an den branchenüblichen Empfehlungen des österreichischen Sprecherverbandes VOICE (https://www.sprecherverband.at/de)

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